Betreutes Wohnen spezial

Das Betreute Wohnen spezial versteht sich als eine Maßnahme gemäß § 34 SGB VIII für ältere Jugendliche ab 16 Jahren, die vollstationäre Maßnahmen aus sozio-emotionalen Gründen nicht annehmen können und deren Eigenständigkeit eine frühzeitige Verselbständigung rechtfertigt mit der Option der Fortsetzung im Rahmen des §41 SGB VIII.

 

Das Betreute Wohnen spezial bietet einen Ort der Grundversorgung, zur Überbrückung bis zur Volljährigkeit und soll zur Beratung und Begleitung bei anstehenden Handlungsschritten alltäglicher, persönlicher oder behördlicher Art dienen.

Das niedrigschwellige Angebot soll junge Menschen motivieren, Vertrauen zum Hilfesystem aufzubauen und für sich zu sorgen, ohne durch hohe Erwartungen und Zielsetzungen die jungen Menschen zu belasten.
Die Jugendlichen werden an 5 Werktagen mit insgesamt maximal 7 Stunden Stunden betreut. Eine 24 Stunden Rufbereitschaft steht den Jugendlichen darüber hinaus zur Verfügung. Ein Stundenkontingent zur Krisenbewältigung wird vorgehalten.

Die Mitarbeitenden zeichnen sich durch eine hohe Frustrationstoleranz aus.

 

Aufgenommen werden ältere Jugendliche ab 16 Jahren in Einzelwohnungen. Die Wohnungen liegen im Landkreis Holzminden oder maximal im angrenzenden Raum im Landkreis Northeim. Nach Beendigung der Maßnahme können die Wohnungen von den Jugendlichen übernommen werden.

Claudia Wehrhahn

Bereichsleitung Inobhutnahmen und BWS

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Melanie Hübner

Hauptkraft Betreutes Wohnen spezial

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